Ein Grenzgänger ist ein Arbeitnehmer, der in einem Land (Wohnsitzstaat) lebt und regelmäßig zur Arbeit in ein anderes Land (Tätigkeitsstaat) pendelt. Für viele Deutsche, die in Grenznähe leben, sind Jobs in der Schweiz oder in Luxemburg aufgrund höherer Gehälter und teilweise niedrigerer Steuersätze sehr attraktiv.
Damit Grenzgänger ihr Einkommen nicht in beiden Ländern voll versteuern müssen, hat Deutschland mit Nachbarstaaten wie der Schweiz und Luxemburg sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Verträge regeln präzise, welches Land welches Besteuerungsrecht ausüben darf. Das grundlegende Prinzip besagt in der Regel: Das Tätigkeitsland (wo die Arbeit physisch ausgeübt wird) hat das primäre Besteuerungsrecht, während das Wohnsitzland ebenfalls Steuern erheben kann, diese jedoch anrechnet oder das Einkommen freistellt (Freistellungsmethode vs. Anrechnungsmethode), um eine Doppelbelastung zu vermeiden.